EHRENAMTSFREIBETRAG UND SATZUNGSäNDERUNG

 FRIST BIS 31.12.2010 VERLäNGERT!
Nun ist es "amtlich": Die bisherige Frist für eine notwendige Satzungsänderung bei gemeinnützigen Vereinen und Verbänden wurde als aktuelles Ergebnis der soeben stattgefundenen Sitzung der KSt-Länderreferenten im Vorgriff auf die Bekanntgabe eines weiteren BMF-Schreiben bis Jahresende 2010 nun doch nochmals verlängert.

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