Änderungen im Bildungs- und Teilhabepaket

SPORTBUND RHEINLAND

Änderungen im Bildungs- und Teilhabepaket

Ab 1.8.2013 können manche Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets einfacher und schneller beantragt werden. Es treten Änderungen in Kraft, die die Verwaltung innerhalb der Vereine vereinfachen und die Entscheidungsspielräume zugunsten der Kinder vergrößern.

Teilhabe: Antrag gilt auch rückwirkend

Für die Teilhabe an bestimmten Aktivitäten erhalten Kinder aus einkommensarmen Familien 10 EUR monatlich. Ganz oft fallen diese Kosten aber z. B. pro Quartal oder halbjährlich an. Hinzu kommt, dass die Kinder sich zu einem beliebigen Zeitpunkt zur Teilnahme entscheiden, der völlig unabhängig vom Zeitpunkt des ALG-II-Antrags ist. Diese zeitlichen Differenzen waren problematisch. Nun gelten größere Spielräume, so dass der Betrag „angespart" oder auch im Voraus für den gesamten Bewilligungszeitraum erbracht werden kann. Vereine sollten die Anspruchsberechtigten bitten, den gewünschten Zahlungsrhythmus bei der nächsten Beantragung anpassen zu lassen, andernfalls erfolgt weiterhin eine monatliche Auszahlung.

Im Bildungspaket jetzt auch notwendige Ausstattung übernehmen

Und noch ein Manko der Teilhabeleistungen wurde gelöst: Bisher konnte der Teilhabe-Betrag von 10 EUR monatlich nur für den Mitgliedsbeitrag im Verein o. ä. verwendet werden. Was nicht bedacht wurde: Zum Sport braucht man teilweise spezielle Ausrüstung, zum Musizieren ein Instrument. Diese notwendige Ausstattung, die man zum Mitmachen braucht, kann jetzt auch finanziert werden. Allerdings bleibt der Betrag von 10 EURO für Beitrag und Ausstattung unverändert. Ausgenommen sind Ausstattungsgegenstände, die durch die Grundsicherung bereits abgedeckt sind wie z.B. Sportschuhe.

Informationen zu den Ansprechpartnern in Ihrem Kreis sowie eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie unter

http://www.sportjugend-rheinland.de/wir-ueber- uns/sportkreise.html

 

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